Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Grundlegende Bestimmungen

§ 1 Geltung

Der Vertrag kommt mit Martin Kober und Julia Wilde GbR, Riesaer Str 107, 12627 Berlin (nachfolgend Verkäufer genannt) zustande.

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Käufer und werden mit der Bestellung ausdrücklich anerkannt. Ist der Käufer eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher, § 13 BGB) gelten §§ 1 bis 7, ansonsten §§ 1 bis 4 und 8 bis 11.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

§ 3 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, jedoch nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird

§ 4 Haftungsbeschränkung

(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit er einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat, für vorsätzlich und grob fahrlässig herbei geführte Schäden, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit außerdem zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

(2) Sofern wesentliche Pflichten aus dem Vertrag betroffen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden, ist die Haftung des Verkäufers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

 

II. Ergänzende Bedingungen für Verbraucher

§ 5 Zahlungs- und Versandbedingungen

Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Verkäufer und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während des Versands geht erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Verkäufer zurechenbar schuldhaft verursachte, und nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers, sowie bei Regressansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

§ 7 Gerichtsstand

Hat der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

III. Ergänzende Bedingungen, sofern der Käufer kein Verbraucher ist

§ 8 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Käufer, der kein Verbraucher ist, über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. § 447 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Verkäufer zurechenbar schuldhaft verursachte, und nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers, sowie bei Regressansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

(2) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

(3) Der Käufer, der kein Verbraucher ist, ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Gleiches gilt für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(4) Der Verkäufer erfüllt den Gewährleistungsanspruch bei mangelhafter Kaufsache nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle der Nachbesserung trägt der Käufer die erhöhten Kosten, die dadurch entstehen, dass die Wahre an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

§ 10 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt, die Sache zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.

Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen, die aus dem Weiterverkauf erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Der Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.